Südlicher Dortmunder Schützenbund e.V. von 1895
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  1. Der SDSB bezweckt die Pflege des Schießsports, der Jugendförderung und des Schützenbrauchtums gemäß seiner Tradition.
  2. Der SDSB ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des SDSB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des SDSB. Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck des SDSB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Seine Aufgaben sieht der SDSB in der
    1. Pflege des Schieß- und Ausgleichssports,
    2. Jugendpflege und der Förderung des Nachwuchses,
    3. Erhaltung der Schützentradition, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen, der Pflege der Gemeinschaft und der Geselligkeit der Mitglieder.
  4. Der SDSB ist Mitglied des Westfälischen Schützenbundes. Dessen Satzung, Ordnungen und Richtlinien sowie die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes erkennt er an. Diese Regelungen sind auch für die Mitglieder des SDSB verbindlich. Soweit die Vereinsordnungsgewalt in dieser Satzung und den zu ihrer Ausführung ergangenen Bestimmungen keine besondere Regelung erfahren hat, gilt die Rechts- und Verfahrensordnung des Westfälischen Schützenbundes.

    Unsere Satzung, als pdf-Datei, zur Einsicht und zum Download
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